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Hecken etc. schneiden nur bis 1.März

Februar 13

PM. Altmarkkreis Salzwedel, 05.02.2026:

Hecken, Sträucher und Bäume noch bis zum 28. Februar schneiden
Sperrfrist für Rodungsmaßnahmen beginnt am 01. März

Wer auf seinem Grundstück oder in entsprechendem Auftrag noch Hecken zurückschneiden möchte oder auch Bäume fällen will, hat nur noch bis 28.02.2026 Zeit.
Ab 1. März gilt dann das naturschutzrechtliche Verbot nach § 39 Bundesnaturschutzgesetz zum Schutz vieler Tierarten in der Fortpflanzungszeit welches verbietet, in der Zeit vom 1. März bis 30. September Bäume, die außerhalb des Waldes, von Kurzumtriebsplantagen oder gärtnerisch genutzten Grundflächen stehen, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze abzuschneiden, auf Stock zu setzen oder zu beseitigen.

Ausgenommen hiervon sind schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen.

Als gärtnerisch genutzte Grundflächen gelten u.a. neben erwerbsgartenbaulich genutzten Flächen auch private Haus- und Nutzgärten, Kleingartenanlagen, Friedhöfe sowie städtische Grünanlagen wie z.B. Sport- und Spielanlagen oder Parks. Bäume können hier zwar ganzjährig beseitigt werden, wenn sie keiner Baumschutzsatzung der Stadt oder der Gemeinde unterliegen, oder die Fällung nicht dem Artenschutz nach § 44 BNatSchG entgegensteht. Hier sind diese vor einer Fällung oder Rodung von Bäumen und Sträuchern auf Vorkommen von Brut-und Nistplätze zu prüfen. Bei Fündigwerden liegt dann die Zuständigkeit für eine Genehmigung bei der unteren Naturschutzbehörde des Altmarkkreises Salzwedel.

Um Unstimmigkeiten zu vermeiden, ist es ratsam vor Durchführung einer Baumfällung bzw.  der Rodung von Sträuchern außerhalb von Ortslagen sich mit der unteren Naturschutzbehörde des Altmarkkreises Salzwedel in Verbindung zu setzen.

Antragsformulare finden die Bürgerinnen und Bürger im Internet über www.altmarkkreis-salzwedel.de, Suchbegriff Gehölzschutz.

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  • Datum: Februar 13